Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abzug von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.